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Beratung Das nächste Klinikgespräch in Gaildorf dreht sich um die Themen Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Manchmal geht es einfach nicht mehr alleine. Für diese Zeit sollte man rechtzeitig und selbst bestimmt vorgesorgt haben. Generalvollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung sind daher Themen des Klinikgesprächs im Februar.
Michael Köhler ist seit 22 Jahren als Geschäftsführer beim Betreuungsverein im Landkreis Schwäbisch Hall tätig. Er stellt verständlich die Vorsorgemöglichkeiten mit Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vor. Termin ist Mittwoch, 22. Februar, um 18.30 Uhr im Centrum Mensch. Nach der Einführung ist ausreichend Zeit für Gespräch und Fragen.
Im Interesse des Angehörigen
Mit einer Generalvollmacht können Angehörige vollumfänglich die Interessen eines Menschen vertreten, der dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst in der Lage ist. Wurde niemand mit einer Vollmacht ausgestattet, bestellt das Betreuungsgericht einen „rechtlichen Betreuer“ (meist einen nahen Angehörigen), der bestimmte Aufgaben übertragen bekommt und vom Gericht kontrolliert wird. In einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene für diesen Fall einen Wunschbetreuer benennen oder Personen ausschließen. Die Patientenverfügung wiederum ist zielführend, wenn ein Mensch durch Unfall, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, im Gespräch mit dem Arzt Entscheidungen zu treffen. Sie ist ein verbindliches Mittel der Selbstbestimmung im Blick auf medizinische Fragen, auch im Zusammenhang mit dem Sterbeprozess.
Info Seit 1993 unterstützt und informiert der Betreuungsverein im Landkreis Schwäbisch Hall Menschen in der Betreuungsarbeit. Er organisiert Einführungs- und Fortbildungsseminare sowie Treffen der ehrenamtlichen und bestellten Betreuer. Wer Kontakt zum Betreuungsverein sucht, kann unter Telefon 0791/ 755 7480 einen Gesprächstermin vereinbaren. Die Beratungen finden im Haller Landratsamt statt.
Rundschau Gaildorf / 02.02.2017 / PM